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Neue Abmahnwelle – Google Fonts

UPDATE – 21.10.2022: Neben dem weiterhin unten verlinkten Beitrag, gibt es nun auch ein zweites Anwaltsbüro, dass im großen Stile Abmahnungen versendet. Hierzu gibt es nun auch schon ein erstes Feedback von einem Datenschutzanwalt: https://www.it-anwalt-kanzlei.de/abmahnung-rechtsanwalt-kilian-lenard-fuer-martin-ismail

Aktuell herrscht wieder ein reges Treiben in der Internetwelt rund um die Einbindung von Google Fonts. Im Rahmen der 2018 in Kraft getretenen DSGVO wurden neue Regelung zum Datenschutz in der EU eingeführt. Viele Webseitenbetreiber und Agenturen waren intensiv damit beschäftigt die bestehenden Webseiten an die neuen Richtlinien anzupassen. Die größte Änderung fällt uns allen beim Besuch einer neuen Webseite ins Auge, der beliebte Cookie-Banner!

Doch auch andere Themen wie das Kontaktformular, Newsletter-Registrierung oder die Einbindung von Drittanbieter-Cookies wurden stark reglementiert. Nun wurde vor kurzem eine große neue Welle los getreten. Dabei geht es um die Einbindung von Google Fonts über die Google Server. Aktuelle Studien zeigen, dass über 70% der Webseiten heute auf Schriftarten von Google Fonts setzen. Um Google Fonts in der eigenen Webseite einzusetzen gibt es zwei Methoden:

  1. Die direkte Einbindung über die Google Server (Static Font)
  2. Oder die Einbindung als Lokale Schriftart (Local Font)

Der einfachste Weg war bisher immer die Einbindung direkt über die Google Server (Variante 1). Dies geht am schnellsten und bietet auch verschiedene Vorteile, wie die Auslieferung der Schriftart im passenden Format für das jeweilige Endgerät. Denn dies auch der größte Knackpunkt für die lokale Einbindung. Google bietet die Schriftarten zwar auch als Download an, jedoch nur im woff-Format. Dieses wird aber leider nicht von allen Browsern unterstützt.

Nicht direkt zahlen – Abmahnung erstmal prüfen

Nun haben sich ein paar Kanzleien (inländisch und ausländisch), sowie ein paar Privatleute, dieses Thema raus gesucht und mahnen deutschlandweit Webseitenbetreiber ab. Nach einer kurzen Recherche im Internet können wir doch eine kleine Entwarnung bei dem Thema geben. Verschiedene Quellen weisen daraufhin, dass man auf die “Abmahnung” nicht direkt mit Bezahlung reagieren soll. Da wir keine Rechtsberatung geben können und dürfen, möchten wir auf eine unserer Meinung nach seriöse Quelle verweisen, die sich mit dem Thema beschäftigt und klare Handlungsempfehlungen mitgibt:
https://dr-dsgvo.de/google-fonts-abmahnung-gefordertes-geld-zahlen-ist-nicht-die-beste-idee/

Zeitgleich haben wir natürlich für unsere Kunden die passenden Lösungen entwickelt und stellen schrittweise soweit nötig die Webseiten auf lokale Google Fonts um.

Google Maps, YouTube und ReCaptcha

Proaktiv haben wir uns dann auch direkt mit einem Folgethema beschäftigt, dass in den Schreiben auch gerne mal erwähnt wird, auch wenn wir hier noch keinen direkten Anlass erkennen. Dem Einsatz von Google Maps Karten sowie YouTube iFrames. Beide Tools werden von Google angeboten und erfreuen sich im Internet größter Beliebtheit. Ganz besonders die Einbindung von YouTube Videos in die eigene Webseite findet man fast überall.

Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt für beide “iFrame”-Einbindungen ebenfalls auf ein Opt-In durch den User. Auch wenn wir nicht denken, dass Webseitenbetreiber ohne diesen Opt-In gegen die DSGVO verstossen, haben wir die passende Erweiterung schon vorbereitet und können diese nach Bedarf in die Webseiten integrieren.

Wir empfehlen bei all diesen Themen natürlich erst einmal den Austausch mit dem eigenen Datenschutzbeauftragten und stehen dann gerne unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite.

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