Wann tritt die Richtlinie in kraft?
Ab dem 27. September 2026 gelten für viele B2C-Onlineshops neue Informationspflichten.
Hintergrund ist die europäische EmpCo-Richtlinie.
Künftig müssen Händler bei physischen Produkten ein Gewährleistungslabel anzeigen.
Für bestimmte Produkte mit längerer Herstellergarantie kommt zusätzlich ein Garantielabel hinzu.
Was ändert sich konkret?
Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Produkten und muss vor dem Kauf gut sichtbar eingebunden werden. Ein Hinweis nur in den AGB reicht nicht aus.
Ein zusätzliches Garantielabel wird relevant, wenn ein Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet. Dieses Label muss dem jeweiligen Produkt eindeutig zugeordnet sein.
Wer ist betroffen? 🛒
Betroffen sind grundsätzlich B2C-Händler mit physischen Waren. Reine B2B-Shops sowie digitale Produkte und Dienstleistungen fallen nicht unter diese konkrete Label-Pflicht.
Was du jetzt prüfen solltest ✅
Wenn du einen Onlineshop betreibst, solltest du rechtzeitig klären:
- welche Produkte betroffen sind
- ob zusätzlich Garantielabel notwendig sind
- wo die Labels im Shop eingebunden werden
- ob Produktseiten oder Checkout technisch angepasst werden müssen
Gerade bei größeren Sortimenten kann die Umsetzung etwas Vorlauf brauchen.
Eine ausführliche rechtliche Einordnung und weitere Hinweise findest du bei eRecht24:
Zum Beitrag von eRecht24
Wenn wir deinen Shop betreuen, unterstützen wir dich natürlich auch bei der technischen Umsetzung der neuen Anforderungen. 🚀
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.






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