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Produktsicherheitsverordnung - Online Handel

Produktsicherheitsverordnung im Onlinehandel

Ab dem 13.12.2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – kurz GPSR) in Deutschland in Kraft. Diese ist relevant für Händler, Hersteller und Importeure!

Somit betrifft diese Änderung auch alle Online-Händler!

Wobei das Gesetz einen Ausschluss definiert:

Wenn der Händler ausschließlich eine der folgenden Produktgruppen verkauft:

  • Human- und Tierarzneimittel,
  • Lebensmittel,
  • Futtermittel,
  • lebende Pflanzen und Tiere,
  • tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte,
  • Pflanzenschutzmittel,
  • Beförderungsmittel,
  • Luftfahrzeuge,
  • Antiquitäten

Wenn Ihr also nicht ausschließlich Produkte aus den oben genannten Produktgruppen vertreibt, also bspw. neben Lebensmitteln auch Bücher verkauft, dann müsst ihr folgende neue Regelung in eurem Shop umsetzen:

Was müssen Onlineshop Betreiber umsetzen im Rahmen der GPSR?

  • Artikel von Hersteller mit Sitz in der EU müssen immer Firmen- / Markenname, Postanschrift und elektronische Kontaktadresse in der Produkt-Detailseite haben
  • Artikel von Herstellern ausserhalb der EU müssen zusätzlich noch Markenname, Postanschrift und elektronische Kontaktadresse des Einführenden in der Produkt-Detailseite haben
  • Alle Artikel müssen ein Produktbild haben
  • Jeder Artikel brauch eine eindeutige Produktbeschreibung
  • Jeder Artikel braucht ein eindeutiges Identifikationsmerkmal (Bspw. Artikelnummer, Chargennummer, ..)
  • Jeder Artikel der Warn- oder Sicherheitsinformationen benötigt, musst diese auch in der Produkt-Detailseite ausgeben
  • Alle diese Informationen dürfen nicht nur über einen Link erreichbar sein, sondern müssen direkt auf der Detailseite des Produkts ausgegeben werden

Diese einfachen Punkte könnt ihr in eurem Onlineshop prüfen und sollte etwas fehlen, solltet ihr hier mit uns oder eurer betreuenden Agentur in Kontakt treten.

Auch offline notwendig!

Unabhängig vom Onlineshop, müssen alle oben erwähnten Angaben auch auf der Produktverpackung oder den Begleitunterlagen angebracht sein und dem Kunden somit bei der Lieferung mit übermittelt werden!

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