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Die GrünCard Bad Neuenahr-Ahrweiler Akzeptanzstellen Kooperation Kartenservice Online 


Die GruenCard Kaufen Punkten Erholen HŠufige Fragen AGB

1. Vertragsabschluß
Die Kartenbesitzer der GrünCard erkennen mit ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Teilnahme am Bonussystem „GrünCard“ der Kundenbindungssysteme AW e.V. an. GrünCard-Kunde kann jede natürliche Person werden, die das 16.Lebensjahr vollendet hat. Der Kartenbesitzer verpflichtet sich, Änderungen der persönlichen Daten schriftlich über die Internetseite www.gruencard.de oder an die Adresse der Kundenbindungssysteme AW e.V. mitzuteilen.

2. Gewährung von Bonuspunkten
Die GrünCard berechtigt den Kunden zur Teilnahme an dem Kundenkarten-/ Bonussystem der Kundenbindungssysteme AW e.V.. Der Kartenbesitzer kann bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen der GrünCard unter Gewährung von Bonuspunkten Waren erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Gewährung von Bonuspunkten für preisgebundene Waren und Dienstleistungen ist nicht möglich. Die Akzeptanzstellen legen in eigener Verantwortung fest, auf welche Waren oder Warengruppen bzw. Dienstleistungen sie Bonuspunkte vergeben. Insbesondere behalten sie sich das Recht vor, die Gewährung von Punkten bei z.B. Sonderaktionen, Sonderpreisen, etc. einzuschränken oder auszuweiten. Die mit der GrünCard gesammelten Bonuspunkte werden nur bei Vorlage der entsprechenden Karte gewährt und eingelöst. Für die Gewährung der Punkte ist die GrünCard in den jeweiligen Partnerunternehmen vor Kaufabschluss vorzulegen. Eine nachträgliche Punktegutschrift ist leider nicht möglich. Die Bonuspunkte werden elektronisch auf dem Chip der GrünCard gespeichert. Die angeschlossenen Akzeptanzstellen der Kundenbindungssysteme AW e.V., sind durch das GrünCard-Logo gekennzeichnet. Eine Übersicht der teilnehmenden Akzeptanzstellen finden sie jederzeit auf der Internetseite www.gruencard.de oder auf Anfrage bei der Kundenbindungssysteme AW e.V. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Punktestands können ab dem 10. Tag und spätestens bis zum 30. Tag des Folgemonats nach dem gutschriftsauslösenden Kauf schriftlich bei der Kundenbindungssysteme AW e.V. geltend gemacht werden. Bitte fügen Sie Ihrem Anliegen die entsprechenden von den Partnerunternehmen ausgestellten Kassenzettel oder Rechnungen bei. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Punktestands.

3. Wert der Bonuspunkte und Zahlungsart
Die Akzeptanzstellen gewähren dem Kartenbesitzer bei Warenkauf oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in der Regel für jeden einzelnen Euro Umsatz zwei GrünCard- Bonuspunkte. Je nach Branche oder Warengruppe ist eine Abweichung hiervon jedoch ausdrücklich möglich. Der Wert eines gewährten Bonuspunktes beträgt 0,01 Euro. Eine Gutschrift von Bonuspunkten erfolgt nur auf solche Waren und Dienstleistungen, bei denen die Gewährung von Rabatten rechtlich zulässig ist. Bonuspunkte werden nur bei Vorlage der GrünCard vor Kaufabschluss gewährt, unabhängig von der Zahlungsart. Bei Kreditkartenzahlung obliegt es der teilnehmenden Akzeptanzstelle Bonuspunkte zu gewähren.

4. Einlösen und Bestandsanzeige der Punkte
Zum Einlösen der Punkte legt der Kartenbesitzer seine Karte bei einem Einkauf in den teilnehmenden Akzeptanzstellen vor. Voraussetzung für die Einlösung durch Verrechnung der Bonuspunkte ist, dass der Kunde auf der von ihm vorgelegten GrünCard einen Bestand von 500 Punkten gesammelt hat. Sofern der Mindestbetrag von 500 Punkten nicht erreicht wird, kann der Kartenbesitzer die Verrechnung nicht verlangen. Der Wert der einzulösenden Punkte wird vom jeweils zu zahlenden Rechnungsbetrag in Abzug gebracht. Eine Barauszahlung der gesammelten Punkte ist nicht möglich.

5. Warentausch und Stornierung von Bonuspunkten
Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behalten sich die angeschlossenen Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor. Im Wert der gegebenenfalls neu erworbenen Ware erhält der Kartenbesitzer dann erneut Bonuspunkte. Wurde über die zu stornierenden Bonuspunkte teilweise oder insgesamt verfügt und ist eine Stornierung der Punkte aufgrund dieser Verfügung ganz oder teilweise nicht mehr möglich, ist der Kunde auf Verlangen der Akzeptanzstelle verpflichtet, den Wert der Bonuspunkte als Geldbetrag zu erstatten.

6. Übertragbarkeit und Verwahrung
Die GrünCard ist Eigentum der Kundenbindungssysteme AW e.V. Die Verantwortung für die Verwahrung der GrünCard obliegt allein dem Kartenbesitzer. Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Nutzung oder Zerstörung des Speicherchips oder der gesamten Karte besteht kein Anspruch auf Ersatz der GrünCard und der gesammelten Punkte. Im Falle einer Zerstörung der GrünCard bemüht sich die Kundenbindungssysteme AW e.V. auf Antrag um eine Übertragung der Bonuspunkte. Hierzu ist die zerstörte GrünCard incl. Speicherchip, welche eindeutig zu identifizieren sein muss, und eine neu erworbene Folgekarte notwendig. Für die Aufwendungen bezahlt der Kartenbesitzer an die Kundenbindungssysteme AW e.V. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro plus der Schutzgebühr von 5 Euro im Voraus.

7. Kündigung oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sie können die GrünCard jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zurück geben. Damit wird das bestehende Vertragsverhältnis beendet und die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Punkte verfallen entschädigungslos oder werden bei Einkauf verrechnet. Eine Barauszahlung der Punkte ist nicht möglich. Die Kundenbindungssysteme AW e.V. behält sich das Recht vor, das Bonuspunkteprogramm jederzeit fristlos zu beenden oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verändern. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist online unter www.gruencard.de abrufbar oder in den Geschäftsräumen der Kundenbindungssysteme AW e.V. erhältlich. Die Kundenbindungssysteme AW e.V. ist berechtigt, die Buchführung und Abrechnung des Kundenbindungssystems ganz oder teilweise, kurz- oder langfristig auf andere Unternehmen, Gesellschaften oder Institutionen zu übertragen. Des Weiteren behält sich die Kundenbindungssysteme AW e.V. vor, den Systemnamen zu ändern.

8. Verjährung
Die Verjährungsfrist für nicht eingelöste Punkte beträgt nach BGB drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt des Erwerbs der Punkte beim Einkauf. Bei Verjährung geht der Gegenwert der verjährten Punkte an die Kundenbindungssysteme AW e.V. über.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die rechtsunwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmungen sind durch solche durchführbaren und rechtswirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich und rechtlich Gewollten am nächsten kommen.

Kundenbindungssysteme AW e.V.
Bahnhofstraße 12
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon und Fax: 0700/GRUENCARD (0700-478362273)
info@gruencard.de
http://www.gruencard.de
Stand: August 2007


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